VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
für öffentliche Saal-Auktionen der Firma SCHREYER-AUKTION BERLIN
Wir verwenden die vom Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer BDB empfohlenen Versteigerungsbedingungen -VB-01: ALLGEMEINES
Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig.
Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Tausch, Handel und Preisabsprachen sind während der Versteigerung, in den Pausen und während der Besichtigung nicht statthaft.
Sie führen zum Saalverweis und zur nicht mehr Zulassung zu unseren Versteigerungen.
Die Versteigerung wird in fremden Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Barzahlung in EURO durchgeführt.
Schriftliche Kaufaufträge, die nicht eigenhändig unterschrieben sind (Ausnahme per mail) sind ungültig und werden nicht anerkannt.
Auf neutralen Bestellformularen muß vom Bieter der Hinweis sein, dass er meine -VB- anerkennt und dass er für die aktuelle Versteigerung bietet. Angabe der aktuellen Versteigrungsbezeichnung -Beispiel: Diese Gebote sind für die 170. Auktion- ist Pflicht.
Telefonische Gebote sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich -vor der aktuellen Versteigerung- vom Bieter bestätigt werden.
Besondere Hinweise:
Wer auf Kleinpreisige Lose bietet und diese per normaler Post haben möchte muß bereits auf dem Versteigerungsauftragsformular darauf hinweisen, bei online Geboten ist der besondere Hinweis EXTRA notwendig !!
Wir lehnen aber jegliche Verantwortung bei TOTAL- und/oder TEILVERLUST beim Postversand ab.
Ausländische Käufer, die uns Devisen oder Schecks in fremder Währung zusenden, werden zum aktuellen Tageskurs der Landeszentralbank angenommen.
Die Bankspesen werden dem Kunden mit ca. 25.- EUR zusätzlich in Rechnung gestellt.
02: ZUSCHLAG
Den Zuschlag erhält der Meistbietende, nach dreimaligen Ausruf, der Saal bzw. das INTERNET hat keinen Vorrang.
Der Versteigerer hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen.
Bei gleich hohen Geboten entscheidet das Los.
In unklaren Fällen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals zum Ausruf zu bringen.
Die unverbindlichen MINDESTSTEIGERUNGEN betragen ...
| | | bis | 20.- EURO | 2.-EURO |
| von | 20.-EURO | bis | 50.-EURO | 3.-EURO |
| von | 50.-EURO | bis | 100.-EURO | 5.-EURO |
| von | 100.-EURO | bis | 250.-EURO | 10.-EURO |
| von | 250.-EURO | bis | 500.-EURO | 20.-EURO |
| von | 500.-EURO | bis | 1000.-EURO | 50.-EURO |
| von | 1000.-EURO | bis | 2500.-EURO | 100.-EURO |
| ab 2500.-EURO 200.-EURO pro Steigerung |
Zwischengebotsstufen wie z.B. 0.10 EUR, 1.20 oder ähnliches wird jeweils auf die volle Steigerungsstufe aufgerundet.
03: GEBÜHRENSÄTZE
Der Versteigerer erhält vom Bieter eine Provision von 17% desm Zuschlagspreises zuzüglich einer Losgebühr von 1.53 EUR und einen anteiligen Kostensatz von 0.5% mindestens je Los 1.00 EUR.
Fallen Versandkosten an, so werden diese extra berechnet, hierin sind Porto und Versicherung enthalten.
Auf diese Positionen wird dann die z.Z. gültige MwSt. von 19% berechnet.
04: ZUSCHLAG
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.
Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber über.
Die Lose sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen.
Der Versand der gekauften Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers.
Bis zur vollen Bezahlung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.
Bei Vorbehaltzuschlägen ist der Bieter, bis zur Klärung mit dem Einlieferer, 6 Wochen an sein Gebot gebunden.
Bei Lieferungen ins Ausland -außerhalb der EU- entfällt die MwSt., wenn der Versand durch den Versteigerer erfolgt.
05: HAFTUNG
Wer für Dritte bietet, haftet -neben dem Dritten- als Selbstschuldner.
06: ZAHLUNG
Ist keine besondere Vereinbarung getroffen und wird die Zahlung nicht sofort oder spätestens 10 Tage -nach Zustellung der Rechnung- geleistet oder wird die Annahme verweigert, so geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und die Lose können -ohne weitere Benachrichtigung- auf seine Kosten freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden.
In diesem Falle haftet der säumige Käufer für einen Mindererlös und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
Desweiteren kann der Versteigerer einen pauschalen Schadensersatz von 50% fordern.
07: ZAHLUNGSVERZUG
Ab dem 11. Tag tritt Zahlungsverzug ein.
Es werden mit der Mahnung 2% Verzugszuschlag und 1% Zinsen pro angefangenen Monat berechnet, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen.
08: REKLAMATIONEN
Gleich welcher Art, müssen spätestens 8 Tage nach der Übernahme, mit den beanstandeten Losen beim Versteigerer eingehen.
Die Lose müssen unverändert, d.h. im Originalzustand sein, wie bei der Zusendung bzw. bei der Übergabe; ansonsten ist eine Reklamation in jedem Falle ausgeschlossen. Als Veränderung gilt das anbringen von Kennzeichen, ablösen, Behandlung mit Wasser, Chemikalien etc..
Alle Kosten für Reklamationen und Nachprüfungen werden dem Käufer nicht erstattet.
Die Kennzeichnung von Fälschungen durch Bundesprüfer oder öffentlich bestellte Sachverständige bzw. Fachleute aus den Bereichen ALLES, was man sammeln kann gilt nicht als Veränderung. Die Beschreibungen der Lose erfolgen sorgfältig und nach bestem Wissen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Kaufrechtlichen Sinne dar. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung für Mängel jeglicher Art, er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Käufer mit der Reklamation an den Einlieferer zu verweisen. Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Reklamationen von Sammlungen, Lots & Sammelose bzw. Posten sind ausgeschlossen.
09:SAALBIETER
Saalbieter -einschließlich Agenten und Kommissionäre- kaufen -wie besehen-, nicht -wie besichtigt-, und können nur versteckte Mängel reklamieren, nicht aber Schnitt, Jährung, Zähnung und Stempel der Marken. Diese Einschränkung gilt, -entsprechend der jeweiligen Erhaltungsgrade- auch bei Belege, Ansichtskarten, Geld, Medaillen, VARIA, Kunst- und Antiquitäten und Zubehör.
10: ANSPRÜCHE
Ansprüche -jeder Art- gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens 6 Monate nach der Auktion.
11: KAUFAUFTRÄGE
Schriftlich, telefonisch, FAX, per mail oder persönlich eingehende Kaufaufträge (Gebote) werden gewissenhaft und interessewahrend -nach der Eingangsreihenfolge- nach den aktuellen Steigerungssätzen (Ziffer 2) jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Gebote mit BESTENS, HÖCHST, AUF ALLE FÄLLE begründen keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. UNTERGEBOTE SIND ZWECKLOS.
12: ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort und Gerichtsstand -für den vollkaufmännischen Verkehr- ist Berlin.
Es gilt das deutsche Recht; die Vorschriften des internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung.
13: DIVERSES
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
14: AKTUELLER STAND
Stand: März 2010
| Das Angebot von Losen mit Symbolen, Fotos, Dokumenten, Urkunden etc. aus der NS-Zeit erfolgt unter der Voraussetzung, dass diese ausschließlich für historische und dokumentarische Sammelzwecke erworben werden, uns dass sie nicht im Sinne von § 86 StGB benutzt werden. |
| Vielen Dank für die Durchsicht unseres Angebotes (aktuelle Auktion). Wenn Sie nichts gefunden haben, so geben Sie bitte den Katalog an einen Sammlerfreund weiter. Wenn Ihr Sammelgebiet nicht vertreten ist, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden dann versuchen für Sie diese Ware in unser Angebot zu bekommen. |
| An alle Kunden, die einen Titel in ihrem Namen zu stehen haben (Dr., Dipl.Ing., usw.): In all unseren Anschreiben und Rechnungen wird Ihr Titel voll genannt, nur im Auktionsauftrag nicht. Mein Katalogversender hat ein anderes Adressprogramm und dieses "verschluckt" regelmäßig den Titel. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen. Danke |
| Bei allen Münzen ist den verwendeten Katalognummern die betreffende JÄGER-NUMMER hinzugefügt. |